Die Sendung konnte nur rudimentär aufzeigen, dass es sich bei “Cancel-Klagen” um ein veritables Problem handelt. Die Grenzbestimmung zwischen rechtsmissbräuchlichen Klagen und legitimer Rechtsvertretung misslang vollständig, da anstatt des Inhalts der Klage die politische Ausrichtung sowie finanzielle Stärke des Klägers zum Gradmesser für Schikaneklagen herhalten mussten. Besonders deutlich wurde dies am Ende der Sendung, als Böhmermann Richter und Anwälte staatstragend dazu aufforderte, sie sollten “mit unverstelltem Blick” unterscheiden, ob eine Person berechtigt klagt oder versucht, “Justiz und Rechtsstaat zu missbrauchen um unsere freie und demokratische Gesellschaft zu zersägen”.
Wie stellt sich Böhmermann das vor? Sollen Gerichte in Zukunft Klagen ablehnen, weil ein Rechtsextremer klagt? Vor der Klageeinreichung ab zum “Demokratie-Check”? Nicht nur unter rechtsstaatlichen Aspekten ein unsinniger Appell. Wenn Richter einer Klage stattgeben, dann im Regelfall aus guten Gründen, weil etwa unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet wurden. Das ist nicht nur gut für das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, sondern für den gesellschaftlichen Diskurs insgesamt. Denn wenn Rechtsextreme nicht gegen denkbare Falschmeldungen vorgehen dürften, würde letztlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Medien insgesamt erodieren, mit der Folge, dass die Menschen zutreffender Berichterstattung über Rechtsextremismus keinen oder weniger Glauben schenken würden.