Das Urteil ergibt für mich nur Sinn, wenn sich die “Shitstormer” gegenseitig kennen und bewusst organisiert haben.
Aber nur, weil jemand in gutem Glauben ein Bild geteilt hat, zu mehreren Tausend Euro Schadenersatz zu verpflichten, steht ja wohl in keinem Verhältnis zu seiner Tat.
Der Schadenersatz in diesem Fall bezieht sich auf immaterielle Schäden durch Verletzung von Datenschutz und Bildnisschutz, enthielt das Posting doch ein Bild des Polizisten.
Einen Menschen zu doxen, kann kein guter Glaube mehr sein.
Die Last der Suche nach den Beteiligten geht vom Opfer zu den Tätern über. Das ist doch nur sinnvoll! Sonst könnte jeder Täter damit argumentieren, dass nicht alle Beteiligten ihren Anteil zahlen müssen.
Und wieder einmal zeigen Gerichte, dass sie noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind.
Die Schlussfolgerungen, die ich aus dem Artikel ziehe ist, dass das (unwissende) Teilen von falschen Informationen (retweeten etc.) bestraft werden kann. Dabei kann irgendeine Person dafür belangt werden, weil es zu schwer sei alle oder die ursprüngliche Person ausfindig zu machen. Aber genau das soll der Bestrafte tun, wenn er Geld von den anderen “Tätern” bekommen will?
Zivilrechtlich belangen. Ein guter Anwalt ist da sicher hilfreich (und teuer)
Im Gegenteil, sie zeigen, dass sie angekommen sind: Wer sich online Behauptungen zu eigen macht und diese verbreitet hat halt nun einmal die Pflicht sich an geltendes Recht zu halten und dafür auch haftet. Und dass es dem Opfer nicht zuzumuten ist alle Täter einzeln zu ermitteln sondern sich einer der Täter darum kümmern muss ist auch nicht unangemessen.
Schnell eine Shitstormversicherung abschließen.
In meiner Elementarschaden Versicherung sind Sturmschäden mit drin. Reicht das?
Das wird die Versicherung von Fall zu Fall individuell eruieren.
Du meinst wohl erodieren. Was Elementarschäden alles abtragen können!
Nein, ich meine eruieren. Das kommt von Erutik
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