Doch Volkswagen hält das Vorgehen des Händlers für illegal. Der Konzern sieht sich in seinen Markenrechten verletzt. Allein Volkswagen sei berechtigt zu entscheiden, ob und wann ein Modell wie der ID.6 auch in Europa eingeführt werde. Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg. Es untersagte dem Autohändler per Einstweiliger Verfügung und später auch per Urteil, “zum geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union das Zeichen VW im Kreis und ID.6 für Kraftfahrzeuge zu benutzen”.

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    4 months ago

    Dem Händler wird die Möglichkeit nicht gegeben, weil VW nicht will, dass er den ID.6 verkauft, auch nicht unter anderem Namen. Um ihn daran zu hindern gibt es z.B. den Weg übers Patentrecht: Der Händler will Produkte verkaufen, die von Patenten von VW betroffen sind (ist sehr Wahrscheinlich und lässt sich für VW auch sehr einfach nachweisen), sei es das Produkt selbst oder ein Herstellungsverfahren. Der Händler hat keine Rechte an diesen Patenten, entsprechend kann die Einfuhr und der Verkauf verboten werden, und VW kann verlangen, dass die Produkte vernichtet werden.

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        4 months ago

        Ich habe keine Ahnung ob die das übers Patentrecht machen oder was anderes nutzen. VW China ist ein Tochterunternehmen von VW und damit nicht VW selbst und hat keine Rechte an Patenten in Deutschland, der Importeur ebenfalls nicht und der Händler, der die Autos hier verkaufen will auch nicht. Wenn der Händler die Autos von VW Deutschland kauft, dann bekommt er damit das Recht die in Deutschland oder einem anderen bestimmten Land weiterverkaufen zu dürfen, dabei können die Autos von VW China hergestellt und von VW Deutschland importiert werden.