Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und die Verwirkung erlassen werden.
Aktuell gibt es keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.
Ich fragte mich gerade, ob solch eine Verwirkung auch - unter Verwendung fadenscheiniger Begründungen - gegen das Gute Verwendung finden kann…
Das Verwirkungsverfahren wird ja lediglich durch ein Verfassungsorgan eingeleitet und kann ausschließlich vom Bundesverfassungsgericht durchgeführt und die Verwirkung erlassen werden.
Aktuell gibt es keinen Grund eine Befangenheit des BVerfG anzunehmen und Regierung + Union wollen es ja mit einem neuen Gesetz zusätzlich absichern.
Die Union hat dabei eher Bedenken
Die Frage ist nicht ob, sondern wann.
Kommt immer darauf an, wie genau die Kriterien definiert sind und ob es eine unabhängige, rechtstreue Justiz gibt.
Wenn es die nicht mehr gibt dann ist alles was im Gesetz steht eh nicht mehr das Papier wert auf dem es geschrieben ist.