Thailand hat 40 Uiguren trotz drohender Menschenrechtsverletzungen nach China abgeschoben.
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Die deutsche Bundesregierung und Menschenrechtler kritisieren die Abschiebung einer Gruppe von Uiguren aus Thailand zurück nach China. “Die Abschiebung verstößt gegen den völkerrechtlich verankerten Grundsatz der Nichtzurückweisung von Personen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen”, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes in Berlin. Deutschland fordere die Volksrepublik auf, die Rechte der Abgeschobenen und ihrer Familien zu respektieren und zu schützen.
Zuvor hatte die Organisation Human Rights Watch (HRW) berichtet, dass die thailändische Regierung am Donnerstag 40 Uiguren zurück nach China geschickt hatte. Den Menschenrechtlern zufolge brachte die Maschine einer chinesischen Airline die Männer von der Hauptstadt Bangkok nach Kaschgar im äußersten Westen der chinesischen Provinz Xinjiang.
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“Thailand hat in eklatanter Weise Landesrecht und seine internationalen Verpflichtungen missachtet, indem es diese Uiguren zwangsweise nach China schickte, wo sie Verfolgung ausgesetzt sind”, kritisierte die HRW-Direktorin für Asien, Elaine Pearson, laut Mitteilung.
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Wow, weiß gar nicht, wie ich zivilisiert darauf antworten soll.
Dann nur soviel: dass es theoretisch 0 Asylanträge in Deutschland geben müsste kommt nicht wegen irgendwelcher Verbote im Grundgesetz. Der Shit kommt aus den Dublin Regeln, die man als Zielland im Übrigen nicht anwenden muss. Kompletter Blödsinn, was du schreibst.
Ansonsten: wünsche ich dir, dass du niemals um dein Leben fürchten musst. Ich glaube, du wärst überrascht und schlecht vorbereitet.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/Sonderverfahren/SichereHerkunftsstaaten/sichereherkunftsstaaten-node.html
Die Dublin Regelungen haben noch nie gegolten, da die EU Länder an den Außengrenzen nicht mitmachen, daher sich auf GG berufen und 0 Asylanträge haben. Übrigens ist Dublin 3 sehr ähnlich zu dem zweiten Absatz im Grundgesetz. In Deutschland darf es keine Asylanträge geben, da man immer über ein sicheres Land einreist. Das GG und Dublin 3 funktionieren nicht. GEAS wird wahrscheinlich auch nichts.
Ja eben, Absatz 5 gibt dem Dublin III Blödsinn ja Vorrang vor Absatz 2, deshalb gilt Absatz 2 ja nicht mehr.
Und Dublin III sagt, dass D zuständig für Asylanträge ist, wenn die Rücküberstellung nicht klappt.
Mal davon abgesehen, dass es halt auch Schiffe und Flugzeuge gibt, die der blutigen Null entgegenstehen.